Qualitätsbericht der Kreisklinik Ottobeuren

Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen.

Die Berichte sollen der Information von Patienten und Versichterten dienen sowie den einweisenden und im Anschluss an die Krankenhausbehandlung weiter betreuenden Ärzten und den Krankenkassen eine Orientierungshilfe bieten.

Für Krankenhäuser eröffnen sie die Möglichkeit, Leistungen und Qualität darzustellen. Somit dient der Qualitätsbericht der Information und Transparenz auf dem Gebiet der Krankenhausbehandlung

 

Qualitätsbericht des Jahres 2010